Wasserflugberechtigung SEP(sea)

Voraussetzungen für den Erwerb und die Verlängerung der Berechtigungen für Wasserflugzeuge

(1) Erwerb der Wasserflugberechtigung

Der Ausbildungslehrgang für die Berechtigung für Wasserflugzeuge mit einem Piloten muss theoretische Kenntnisse und Flugausbildung umfassen. Die Flugausbildung umfasst mindestens 8 Stunden Flugausbildung mit Fluglehrer, wenn der Bewerber Inhaber der SEP-Land-Version ist.

(2) Gültigkeit der Wasserflugberechtigung

Die Klassenberechtigung für einmotorige Wasserflugzeuge mit Kolbentriebwerk (SEPsea) kann um die Gültigkeitsdauer von zwei Jahren verlängert werden, wenn der Bewerber innerhalb der letzten drei Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Berechtigung eine Befähigungsüberprüfung mit einem anerkannten Prüfer auf einem einmotorigen Wasserflugzeug mit Kolbentriebwerk erfolgreich abgelegt hat oder innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Berechtigung 12 Flugstunden auf Wasserflugzeugen, davon 6 Flugstunden als verantwortlicher Pilot sowie 12 Starts und 12 Landungen nachweist; darin muss ein Schulungsflug von mindestens einer Stunde Dauer mit Fluglehrer enthalten sein.